Was ist eine Erstberatung ?
Eine Erstberatung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen persönlich vor Ort zu besprechen. Dabei gehen wir gemeinsam gezielt auf die einzelnen rechtlichen Gesichtspunkte ein und entwickeln, ausgehend von Ihrem Problem, einen individuellen Lösungsweg.
Abschließend erfolgt eine Bewertung der Risiken und Chancen.
Ergebnisse einer Erstberatung
Am Ende einer Erstberatung steht im Normalfall eine der folgenden vier Feststellungen:
1. Es soll eine Einigung mit der Gegenpartei gesucht werden.
2. Aufgrund einer günstigen Risiko-Chancen-Analyse sollen die zur Durchsetzung der eigenen Rechte erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
3. Aufgrund einer ungünstigen Risiko-Chancen-Analyse wird von einer weiteren Durchsetzung eines Rechts abgeraten.
4. Sie überlegen sich zunächst in aller Ruhe, welcher aufgezeigten Lösung gefolgt werden soll. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen Sie ggfls. auf die Sache zurück.
Manchmal stellt sich heraus, dass dem Problem mit einer bloßen Erstberatung nicht hinreichend beizukommen ist, da zum Beispiel weitere Recherchen, Begutachtungen etc. erforderlich werden. In diesem Fall werde ich Sie vorher darauf hinweisen, dass der Bereich der üblichen Erstberatung verlassen wird, und Ihnen ein Angebot über die weitere Verfahrensweise unterbreiten.