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Hinweis

Die nachfolgenden Preisangaben geben eine Tendenz wieder. Der Gesetzgeber verlangt, dass im Einzelfall ein Ausgleich zwischen Leistung, Haftung und Verantwortung geschaffen werden muss.

Zwischen diesen Kriterien und Ihrem Anspruch als Verbraucher werde ich einen vernünftigen Ausgleich finden und Ihnen ein interessantes Angebot unterbreiten !

Arbeitsrecht ab 25,- €

Beamten-, Dienst- und Beihilferecht ab 40,- €

Bußgeldverfahren ab 20,- €

Erbrecht ab 35,- €

Familienrecht ab 20,- €

Medizinrecht ab 35,- €

Mietrecht ab 20,- €

Sozialrecht ab 20,- €

Verkehrsunfallrecht + ggfls. strafrechtliche Folgen ab 25,- €

Verwaltungsrecht ab 20,- € 

Wohnungseigentum ab 30,- €

Zivilrecht allgemein ab 20,- €

Erstberatung Extension

Für Fälle, die sich aufgrund ihrer Komplexität nicht für eine Erstberatung eignen. Diese Beratung geht über den Umfang eines ersten Beratungsgespräches hinaus. Ausarbeitung des Falles und Folgetermin:

ab 140,- €

Außergerichtliche Interessenvertretung

Begutachtung, Vertretung, Verhandlung, Schriftsätze sowie Vertragsentwürfe bei direkter Auftragserteilung:

je angefangene 15 Minuten ab 27,50 €

pro Stunde ab 110,- €

Die Kostenseite halte ich für Sie stets transparent. So bleiben Sie vor bösen Kostenüberraschungen bewahrt.

 

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Rechtsanwalt Neuenhausen | info@kanzlei-neuenhausen.de